Ihre Experten für Immobilienrecht: Rechtsanwalt Erik Reinke und Rechtsanwältin Lorraine Picaper beraten Sie insbesondere zu folgenden Themen:
- Gestaltung und Begleitung des Immobilienkaufs
- Grundschulden und Hypotheken
- Grunddienstbarkeiten
- Sach- und Rechtsmängel am Grundstück
- Rückabwicklung Grundstückskaufvertrag
- Beratung bei Kaufverträgen und Due Diligence
- Gesellschaftsrechtliche Beratung bei der Wahl der Gesellschaftsform
- Baulasten
- Nachbarrecht
Das sagen unsere Mandanten:
"Sehr zuverlässige, kompetente, umfassende und schnelle Beratung zu unserem Immobilienkaufvertrag. Auch im Nachgang wurden alle Fragen sehr umfassend beantwortet. Der Kontakt war auch sehr nett. Herrn Reinke würde ich jederzeit wieder beauftragen!"
"Herr Reinke hat mich erfolgreich in einem Rechtsstreit mit meinem Mieter vertreten.
Die Kommunikation mit Herrn Reinke ist immer sehr freundlich und die Beratung geht über den reinen Rechtsbeistand hinaus."
Highly professional. Could provide a consultation in German and English. Respond quickly all the questions.
Unsere Expertise rund um die Immobilie erstreckt sich von der sorgfältigen Gestaltung von und Begleitung bei Immobilienkaufverträgen bis hin zur kompetenten Beratung zu Rechtsfragen z.B.: im Bereich Grundschulden und Hypotheken. Wir stehen Ihnen zur Seite bei der Rückabwicklung von Grundstückskaufverträgen und bieten Lösungen bei der Rückabwicklung von Immobilienkaufverträgen wegen Sach- oder Rechtsmängeln.
Wohnungseigentumsrecht: Zuverlässige Beratung für Eigentümer und WEG-Verwalter
Als Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht bieten wir umfassende Beratung und Vertretung in allen Aspekten des Wohnungseigentumsrechts. Von der Aufteilung in Wohnungseigentum bis hin zur Begleitung von Eigentümerversammlungen, die Abberufung des WEG-Verwalters und der Durchsetzung von Instandsetzungsansprüchen – wir sorgen für Ihre rechtssichere Stellung in allen Angelegenheiten des Wohnungseigentums.
Wir bieten spezialisierte Rechtsberatung im Miet- und Gewerberaummietrecht. Ob es um die Gestaltung von Mietverträgen, die Durchsetzung von Mietzinsforderungen oder um Schadenersatzansprüche im Mietrecht geht, unser Team aus zwei Fachanwälten setzt sich engagiert für Ihre Interessen ein. Wir verstehen die Komplexität des Falls und unterstützen Vermieter in allen Fragen der Mietvertragsgestaltung und -abwicklung.
Unser anwaltliche Anspruch: Ihr Erfolg rund um die Immobilie
Die Gründung unserer Kanzlei im Jahr 2023 basiert auf jahrelanger freundschaftlicher Zusammenarbeit und dem gemeinsamen Ziel, unseren Mandanten exzellente Rechtsberatung zu bieten. Unsere Fachanwaltschaft in Miet- und Wohnungseigentumsrecht spiegeln unsere Spezialisierung und unser Engagement für Ihren rechtlichen Erfolg rund um die Immobilie wider.
Umfassende Beratung und Vertretung als Anwalt für Immobilien in Berlin
Wir verstehen die Bedeutung einer ganzheitlichen Beratung. Deshalb begleiten wir Sie von der ersten Beratung bis zur gerichtlichen Vertretung und setzen uns für eine außergerichtliche Lösung Ihrer Anliegen ein. Unsere Informationsdatenbank auf unserer Website bietet Ihnen zudem wertvolle Einblicke und Unterstützung in allen Fragen des Immobilienrechts.
Ihr Rechtanwalt für Immobilien in Berlin und bundesweit
Als Rechtsanwalt für Wohnungseigentumsrecht beraten wir Eigentümer, Verwalter und Beiräte insbesondere zu folgenden Themen:
- Aufteilung in Wohnungseigentum
- Abgeschlossenheitsbescheinigung
- Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung
- Zuordnung Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum
- Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan
- Prüfung von Beschlüssen der Wohnungseigentumsgemeinschaft
- Beschlussanfechtung
- Verwalterbestellung
- Sonderumlage
- Instandsetzung
- Kostentragung für Instandsetzung
- Jahresabrechnung
- Wirtschaftsplan
- Begleitung der Eigentümerversammlung
- Durchsetzung von Instandsetzungsansprüchen
- Rückbauansprüche wegen Bauarbeiten am Gemeinschaftseigentum
- Entzug des Wohnungseigentums
- Durchsetzung von Wohngeldforderungen
- Zwangsversteigerung Wohneigentum
Als Rechtsanwalt für Mietrecht und Gewerberaummietrecht beraten wir Sie insbesondere zu folgenden Themen:
Wohnraummietrecht für Vermieter
- Mietvertragsgestaltung
- Kündigungsklauseln
- Staffelmietvereinbarungen
- bedarfsgerechte Mietklauseln
- Mietzinsgestaltung
- Mietpreisbremse sowie beim Mietendeckel in Berlin
- Modernisierungsmaßnahmen
- Mietinkasso für rückständige Mieten
- Betriebskostenrecht
- Schadenersatzansprüche im Mietrecht
- Kündigung von Wohnraummietverhältnissen
- Räumungsprozess von Wohnungen
- Einstweilige Verfügung im Mietrecht
- Nutzung als Ferienwohnung, Citytax u.a.
- Abwehr von unberechtigten Mieterforderungen
Gewerberaummietrecht für Mieter und Vermieter
- Gestaltung und Prüfung von Gewerberaummietverträgen
- Betriebskostenabrechnung, Wartungskosten, Instandhaltungskosten
- Mietrechtliche Besonderheiten Shopping-Center
- Staffelmietvereinbarungen
- Wertsicherungsklauseln
- Kündigung Gewerberaummietverhältnissen
- Räumung Gewerberaum
- Geltendmachung von Mietrückständen,
- Betriebskostennachforderungen,
- Notarielle Zwangsvollstreckungsunterwerfung
- Notarielle Räumungsunterwerfungserklärung
- Einstweiliger Rechtsschutz Gewerberaummiete
Als Rechtsanwalt für Baurecht beraten wir Bauträger, Baufirmen und Handwerker sowie Bauherren, Verbraucher, Erwerber von Wohneigentum und WEGs, insbesondere zu folgenden Themen:
- Werkvertragsrecht BGB
- Bauvertrag nach BGB und VOB/B
- Verbraucherbauvertrag
- Bauträgervertrag
- Architekten- und Ingenieurvertrag
- Betreuung während der Bauphase
- Abnahme von Bauleistungen
- Zustandsfeststellung
- Abnahme von Sonder- und Gemeinschaftseigentum
- Mängelmanagement
- Durchsetzung von Mängelrechten
- Beweissicherung
- Selbständige Beweisverfahren
- Bauvoranfragen
- Baugenehmigung und Nutzungsänderung
- Abriss von Bauwerken
- Bebauung von Baulücken
Alle Partner sind Rechtsanwälte und gleichzeitig Fachanwälte oder haben die theoretischen Kenntnisse eines Fachanwalts erworben. Fachanwaltschaften bestehen für:
- Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Als spezialisierte Rechtsanwälte im Immobilienrecht unterstützen wir Ihr Projekt beginnend mit dem Grundstückserwerb und vertreten Ihre Interessen bei der Immobilienbewirtschaftung bis zum Verkauf der Immobilie.
Unsere Beratung umfasst die Prüfung des Kaufvertrages, die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen im Zusammenhang mit Grundstückskaufverträgen, einschließlich der praktischen Hilfe bei der rechtssicheren Mängelfeststellung.
Als spezialisierte Rechtsanwälte im Grundstücksrecht beraten wir Sie zu Rechtsfragen rund um Ihr Grundstück.
Wir ebnen Ihren Weg bei der Durchsetzung von Rechten aus dem Grundbuch (Vormerkung, Dienstbarkeit, Wegerecht, Grundschuld, Sicherungshypothek, Zwangsverwaltung, Zwangsversteigerung) sowie sonstigen Nachbarrechten (Baulast, Notwegerecht, u.a.).
Das Fundament eines erfolgreichen Immobilienprojektes ist der rechtssichere Erwerbsvertrag. Wir übernehmen die Kaufvertragsprüfung von Grundstückskaufverträgen (unbebaut oder bebaut) und von Kaufverträgen zum Erwerb einer Eigentumswohnung (Bauträgerverträge) zu moderaten Konditionen.
Durch eine aufmerksame Kaufvertragsprüfung werden oft Schwierigkeiten bei der Abwicklung des Vertrages vermieden.
Außerdem unterstützen wir Sie bei der Vertragsabwicklung und nehmen Kontakt zum Notar, dem Grundbuchamt oder Ihrem Vertragspartner auf, um mögliche Problem zu lösen.
Wir setzen die ranggerechte Eintragung Ihrer Rechte im Grundbuch durch und beraten Sie zu Fragen der Erschließung von Grundstücken mit Gas, Wasser, Telefon und Strom und den Anschluss an den öffentlichen Straßenverkehr. Eine sorgfältige Prüfung ist im Rahmen der Kaufvertragsverhandlung geboten, zumal von der Erschließung auch die Erteilung einer Baugenehmigung abhängt.
Sollte sich im Rahmen der Vertragsabwicklung herausstellen, dass für Sie die Rückabwicklung bzw. der Rücktritt vom Kaufvertrag die sinnvollste Alternative ist, werden wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und der Geltendmachung von Schäden, die Ihnen durch den Abschluss des Grundstückskaufvertrages entstanden sind, behilflich sein.
Als Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht beraten und betreuen wir Vermieter von Mietshäusern, vermieteten Eigentumswohnungen oder vermieteten Ein- oder Mehrfamilienhäusern umfassend in allen Fragen des Wohnraummietrecht. Die Vertretung von Mietern im Wohnraummietrecht haben wir aus Kapazitätsgründen eingestellt. Die umfangreichen Informationen für Mieter stellen wir auf dieser Website weiter zur Verfügung.
Wir beantworten wir Ihre Fragen bei der Erstellung der Mietverträge und setzen Ihre Ansprüche aus dem Mietvertrag durch. Das Portfolio der anwaltlichen Dienstleistung reicht vom Mietinkasso über die Geltendmachung von Betriebskostenforderungen und Schadensersatzansprüchen bis zur Durchsetzung der Eigenbedarfskündigung im Rahmen einer Räumungsklage.
Bei der Ausübung unserer anwaltlichen Tätigkeit sind wir bestrebt, die Ansprüche und Interessen der Mandanten auf sachlicher Ebene geltend zu machen, um eine außergerichtliche Lösung zu erreichen. Ist dies nicht möglich, vertreten wir die Vermieterinteressen vor den Gerichten. Die voraussichtlichen Kosten eines Gerichtsverfahrens und die zeitliche Dauer können wir gut abschätzen.
Im Bereich der Geweberaummiete übernehmen wir die Beratung und Vertretung der Interessen von Mieters und Vermieters rund um den Gewerberaummietvertrag. Insbesondere prüfen wir Gewerberaummietverträge und beraten Sie zur Vertragsgestaltung, zur Verlängerungsoption oder zur Kündigung von Gewerberaummietverträgen.
Als Fachanwälte für Miet-und Wohnungseigentumsrecht beraten und vertreten wir Erwerber von Wohneigentum, WEG`s, Beiräte und Hausverwaltungen zu allen Fragen des Wohnungseigentumsrechts.
Wir haben bereits viele Rechtsfragen gelöst und auf dieser Website eine Informationsdatenbank geschaffen, die Sie als Mitgliedschaft in einer Wohnungseigentümergemeinschaft nutzen können.
Dies gilt von einer Erstprüfung der Jahresabrechnung bis hin zu Frage zu Ansprüchen der Wohnungseigentümer gegen den WEG-Verwalter (Einsichtnahmerecht, Adressliste, Informationsrechte) und die übrigen Eigentümer. (Anspruch auf bauliche Veränderung, Schadenersatz und Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen).
Herr Luther berät als spezialisierter Rechtsanwalt für Baurecht und Bauträgerrecht und vertritt Baufirmen, Handwerksbetriebe, Bauträger, WEG´s, Privatpersonen und Verbraucher in baurechtlichen Angelegenheiten.
Hierzu zählen der Vertragscheck von Werkverträgen, Bauverträgen und Verbraucherbauverträgen. In der praktischen Tätigkeit werden die Kündigung von Verträgen, Werklohn- und Schadensersatzansprüche und die Mängelrechte schwerpunktmäßig bearbeitet.
Zum Angebot der anwaltlichen Dienstleistung zählt auch die Beratung bei der Bauvoranfrage und der Baugenehmigung und die Projektbetreuung bei der Baulückenbebauung im innerstädtischen Bereich.
Das Anwaltsteam von rechtsanwalt.immobilien vertritt die Interessen von WEG´s vor allem an der Schnittstelle zwischen Wohnungseigentumsrecht und Baurecht bzw. Bauträgerrecht.
Wir beraten Sie bei der rechtssicheren Beschlussfassung, nehmen an WEG-Versammlungen teil und machen die Ansprüche am Gemeinschaftseigentum gegenüber dem Bauträger geltend. Außerdem übernehmen wir das Mängelmanagement während der Gewährleistungszeit und setzen Ihre Ansprüche gegen Baufirmen und Handwerkern durch.
Das Anwaltsteam von rechtsanwalt.immobilien möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass die auf der Website veröffentlichten Informationen eine anwaltliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen, zumal ständige Änderungen der Rechtslage durch Gesetzgebung und Rechtsprechung zu beachten sind.
Das Anwaltsteam von rechtsanwalt.immobilien bietet für Anwaltskollegen aus Deutschland Terminsvertretung bei Gerichtsterminen in Berlin (Amtsgericht, Landgericht, Kammergericht) für Fälle im
an. Weitere Informationen zur Terminsvertretung vor Berliner Gerichten finden Sie hier.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!