Rechtsanwalt Mediator Baurecht Berlin - Brandenburg
Mediation als alternative Streitbeilegung im Baurecht
Mediation bei Baustreitigkeiten
Unterschiedliche Auffassungen und Positionen gehören zu unserem persönlichen und beruflichen Alltag. Interessen, Ziele und Wertvorstellungen von Personen und Firmen stimmen selten überein und bieten Konfliktpotential auf den verschiedensten Ebenen.
Eine (ungelöste) Konfliktsitutation am Bau kann gravierende Konsequenzen nach sich ziehen. Welche Möglichkeiten bleiben den Beteiligten, wenn sich ein Problem zu einem Konflikt verfestigt, der nicht mehr ohne das Zutun von Dritten gelöst werden kann? Meist der Gang zum Anwalt und später zum Gericht. Sicherlich ein bewährter Ansatz, der am Ende eines meist langen Gerichtsweges durch die Instanzen eine Entscheidung bringen wird. Aber der Termindruck steigt in gleicherweise wie die Verärgerung über den Vertragspartner, der längst kein Partner mehr zu sein scheint. Die Kommunikation ist jedenfalls auch nicht mehr die, die sie mal war. Die Sache ist verfahren.
Bei der Abwicklung von Bauvorhaben zeigen sich häufig Konflikte in folgenden Bereichen:
- Streitigkeiten bei der Ermittlung des Leistungsumfangs
- Auslegung von Vertragsklauseln
- Umfang der Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
- Gestörte oder unzureichende Kommunikation zwischen den am Bau Beteiligten
- Streit über Nachträge
- Streitigkeiten bei zwischen Nachbarn bei Baulückenbebauung
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Neben der Inanspruchnahme der Zivilgerichte stehen auch außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren zur Verfügung. Hierbei handelt es sich um die
- Mediation
- Schlichtung
- Adjukation
- Schiedsgerichtsverfahren
- Schiedsgutachterverfahren
Es gibt somit Alternativen.
Wir bieten den am Bau Beteiligten die Durchführung von Mediationsverfahren zur Beilegung von Baustreitigkeiten an.
Das Angebot richtet sich an alle private und geschäftlich Beteiligte von Bauvorhaben, die außergerichtliche Konfliktlösungen oder alternative Möglichkeiten der Konfliktvermeidung suchen. Die Ziel der Mediation besteht vor allem darin, mit den Beteiligten möglichst tragfähige Lösungsansätze zu erarbeiten.
Dies soll erreicht werden durch:
- Klärung von Auslegungsfragen bei der Anwendung vertraglicher Regelungen
- Klärung von Unstimmigkeiten bei der Kalkulation und beim Bauablauf
- Umgang mit Nachträgen
- Beförderung einer offenen Kommunikation zwischen den Beteiligten
- Erarbeitung von Regeln zum Konfliktmanagement
Mediation mit Sachverstand
Wir sind davon überzeugt, dass die Mediation bei Baustreitigkeiten dann besonders Erfolg versprechend ist, wenn mit Zustimmung der Parteien fachkundige Dritte hinzugezogen werden. Die Qualität des Mediationsverfahrens und die Chancen einer Streitbeilegung erhöhen sich, wenn insbesondere beim Brainstorming über die Lösungsmöglichkeiten der Konfliktsituation Fachleute und Sachverständige die Diskussion bereichern.
Es bestehen Kontakte zu Bauingenieuren, Fachleuten und Sachverständigen für die Fachbereiche:
- Tiefbau- und Gründungsverfahren
- Bauschäden
- Schimmel- und Feuchtigkeitschäden
- Gewerke Innenausbau
Außerdem gibt es die Möglichkeit der Co-Mediation mit Kollegen.
Ablauf des Mediationsverfahrens bei Baustreitigkeiten
Die allgemeinen Informationen zum Mediationsverfahren gelten auch hier.
Abschluss eines Mediationsvertrages
Die Parteien schließen nach der Einigung auf die Durchführung einer Mediation einen schriftlichen Mediationsvertrag ab. Der Mediator führt die Mediation und wirkt ohne eigene Entscheidungsbefugnis auf eine Streitlösung hin. Der Mediator, der auch eigene Kenntnisse und Erfahrung bei der außergerichtlichen Streitlösung besitzt, zieht mit Zustimmung der Parteien fachkundige Dritte hinzu. Die Parteien vereinbaren, dass der Mediator und der hinzugezogene Dritte in späteren Verfahren, sollten diese doch stattfinden, nicht als Zeugen oder Sachverständige benannt werden dürfen, soweit der Gegenstand der Mediation betroffen ist.
Verfahren der Mediation und Protokollierung
Es wird vereinbart, dass jede Partei die schriftliche die Verhandlungsbereitschaft zur Verhandlung über den Streitgegenstand, auf den sich die Parteien in der Mediation geeinigt haben, anzeigt. Der Mediator hat den Eingang dieser Anzeigen zu dokumentieren. Der Mediator fertigt über das Ergebnis der Mediationssitzung ein Protokoll an, das den Parteien zur Genehmigung übersandt wird. Vergleiche, Zwischenvergleiche und Teilvergleiche sind schriftlich abzufassen und von den Parteien zu unterzeichnen. Der Mediator kann nach vorheriger Zustimmung der jeweils anderen Partei Einzelgespräche führen.
Verfahrensbeendigung
Das Mediationsverfahren endet ganz oder teilweise, durch einen Vergleich oder Teilvergleich der Parteien, durch die schriftliche Erklärung der Mediators oder einer Partei, dass das Verfahren nicht fortgesetzt werden soll oder wenn das Verfahren länger als 6 Monate nicht mehr betrieben wird und der Mediator dies schriftlich gegenüber den Parteien feststellt.
Verjährung
Mit Zugang der Dokumentation des Mediators, dass die Parteien über den Streitgegenstand verhandeln wollen, wird die Verjährung gehemmt. Die Hemmung endet nach Zugang von verfahrensbeendenden Erklärungen der Parteien oder des Mediators.
Rechtsanwalt Toralf Luther ist ausgebildeter Mediator und Mitglied des Bundesverbandes Mediation (BM).
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