Rechtsanwalt Mietrecht Berlin
Als Fachanwälte im Bereich Mietrecht beraten und vertreten wir Sie im Mietrecht. Als Mieter einer Wohnung kommt man mit seinem Vermieter nur selten in Kontakt. Regelmäßig sind Probleme mit der Mietwohnung oder der Streit um die Beseitigung von Mängeln oder überhöhte Kosten der Grund für eine Auseinandersetzung zwischen dem Mieter und Vermieter. Dabei sollten Sie immer beachten, dass gerade der Mietvertrag eine langfristige Bindung der Vertragsparteien begründet und deshalb die Vermeidung von Streit im Vordergrund stehen sollte. Gerne unterstützen wir Sie unter Berücksichtigung Ihrer Rechte und Pflichten hierbei.
Es ist aber auch wichtig, dass der Mieter seine Rechte kennt. Der Mietvertrag bildet hier die Basis. Die nachfolgenden Informationen werden die wesentlichen Fragen beantworten. Dies ersetzt natürlich keine Beratung im Einzelfall. Finden Sie hier keine Antwort auf Ihre Frage, können wir Ihnen sicherlich trotzdem helfen. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.
Abschluss des Mietvertrages
Beim Abschluss des Mietvertrages sind in der Folgende Fragen für den Mieter relevant:
- Muss ein Mietvertrag schriftlich geschlossen werden?
- Darf ein Kündigungsausschluss im Mietvertrag vereinbart werden?
- Welche Voraussetzung hat eine Staffelmietvereinbarung?
Weitere Informationen zu diesen Fragen finden Sie auf unserer Webseite Abschluss Mietvertrag.