Als Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht haben wir jahrelang Mieter von Wohnräumen im Mietrecht beraten und vertreten.
Wir bitten an dieser Stelle um Ihr Verständnis, dass wir die Vertretung der Mieterinteressen im Wohnraummietrecht aus Kapazitätsgründen nicht mehr fortführen können.
Wir haben viele Informationen zu mietrechtlichen Ansprüchen von Wohnraummietern zusammengetragen, die wir Ihnen auch gern weiter zur Verfügung stellen.
Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen.
Abschluss des Mietvertrages
Beim Abschluss des Mietvertrages sind in der Folgende Fragen für den Mieter relevant:
- Muss ein Mietvertrag schriftlich geschlossen werden?
- Darf ein Kündigungsausschluss im Mietvertrag vereinbart werden?
- Welche Voraussetzung hat eine Staffelmietvereinbarung?
Weitere Informationen zu diesen Fragen finden Sie auf unserer Webseite Abschluss Mietvertrag.