Rechtsanwalt Baurecht Berlin - Brandenburg

Was ist ein selbständiges Beweisverfahren? 

Das selbständige Beweisverfahren ist ein gerichtliches Verfahren, das in den §§ 485 ZPO ff. geregelt ist. Das Verfahren dient der Beweissicherung und findet überwiegend im baurechtlichen Bereich Anwendung. Es soll einerseits Bauprozesse vermeiden und kann andererseits Bauprozesse vorbereiten. Die Regelungen über das selbständige Beweisverfahren sind allerdings nicht auf das Baurecht beschränkt. Auch bei rechtlichen Konstellationen im Kaufrecht, Urheberrecht, Mietrecht, Arzthaftungsrecht und in der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie in Arbeitsgerichtsprozessen sind selbständige Beweisverfahren denkbar. Das Hauptanliegen ist, dem Beweisführer oder dem Beweisbelasteten das Risiko einer tatsächlichen Beweisfälligkeit zu minimieren. 

Die Voraussetzungen für das selbständig Beweisverfahren eine Beweiserhebung sind  daher unter anderem der drohende Verlust von Beweismitteln. Dies führt dazu, dass nicht nur Sachverständigengutachten im Wege des selbständigen Beweisverfahrens einzuholen sind, sondern auch Vernehmungen von Zeugen Gegenstande selbständigen Beweisverfahrens sein können.

In den meisten Fällen wird jedoch ein gerichtliches Sachverständigengutachten eingeholt. Nach der Antragstellung bestimmt das Gericht einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen mit der Beantwortung der vom Antragsteller gestellten Beweisfragen. Die Beweissicherung in Bausachen kann das Mittel der Wahl sein, da hier meist langwierige Klageverfahren mit später Beweisaufnahme Ihr gesamtes Projekt gefährden kann. Das selbstständige Beweisverfahren kann Abhilfe schaffen, da der Bauablauf nach der Begutachtung durch den Sachverständigen fortgeführt werden kann.

Welche Arten von selbständigen Beweisverfahren gibt es?

Das Gesetz unterscheidet 

  1. das einvernehmliche Beweissicherungsverfahren nach § 485 Abs. 1 1 Alt. ZPO, welches mit Zustimmung der Gegenpartei eingeleitet wird.
  2. das streitige Beweissicherungsverfahren wegen Besorgnis des Verlustes von Beweismitteln (sich ändernde Umstände) § 485 Abs. 1 2 Alt. ZPO
  3. das streitschlichtende Beweissicherungsverfahren, das allein ein rechtliches Interesse auf Seiten des Antragstellers erfordert. Dies besteht, wenn das Verfahren der Vermeidung eines Rechtsstreits dienen kann. 

Nach einem selbstständigen Beweisverfahren sind neue Gutachten zur Sachverhaltsfeststellung nur unter den Voraussetzungen des § 412 ZPO möglich. Voraussetzung ist, dass der Gutachter erfolgreich abgelehnt werden kann oder das Gutachten als ungenügend bewertet wird.  

Beweissicherung im selbständigen Beweisverfahren wegen Reparatur / Schadensbeseitigung möglich?

Das selbständige Beweisverfahren ist in Bausachen insbesondere dann zielführend, wenn eine Reparatur eines Mangels oder die Schadensbeseitigung zwingend notwendig oder aber auch nur zu einem bestimmten Zeitpunkt von einer Partei gewollt wird. Der Wunsch ein Bauvorhaben fortzusetzen oder den Schaden zu beseitigen ist häufiger Wunsch einen Rechtsanwalt mit der Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens zu beauftragen. Dafür ist das selbstständige Beweisverfahren auch geeignet (OLG Hamm, Beschluss vom 15. 1. 2010 - 19 W 48/09). Dabei sollten aber vorab alle anderen Varianten als mögliche Alternativen ausgeschlossen werden. Je nach Risikobereitschaft wären auch Privatgutachten von vereidigten und bestellten Sachverständigen ggf. ausreichend. Hier sollten vor der Einleitung die Vor- und Nachteile am konkreten Einzelfall abgewogen werden.

Wie läuft ein selbständiges Beweisverfahren ab?

Zur Einleitung des selbständigen Beweisverfahrens als gerichtliches Beweissicherungsverfahren ist zunächst der Antrag einer Partei. Hier besteht zwar grundsätzlich kein Anwaltszwang, dennoch raten wir zur Vermeidung von nicht verwertbaren Ergebnissen die Erstellung des Antrags durch einen Rechtsanwalt (unter Beiziehung sachverständiger Hilfe). Hierfür sollte bei der Beauftragung darauf geachtet werden, dass entweder selbst der notwendige technische Sachverstand geleitet werden kann oder der Anwalt über entsprechende Kontakte verfügt. Die  gute Vorbereitung der Antragsstellung durch entsprechende Beweisfragen ist wesentliche Voraussetzung für eine verwertbare Beweiserhebung im selbstständigen Beweisverfahren.

Wird ein Verfahren zur Streitvermeidung nach § 485 ZPO geführt, darf auch noch kein Hauptsacheverfahren (in der Regel ein Klageverfahren auf Mängelbeseitigung, Mängelvorschuss oder Ähnliches anhängig sein). Geschieht dies während des laufendes Verfahrens ist zu prüfen, ob das Verfahren unzulässig wird oder als Verfahren zur Beweissicherung wegen drohendem Beweisverlust nach § 485 ZPO fortgesetzt werden kann.

Wie verteidige ich mich, wenn ich Antragsgegner in einem selbständigen Beweisverfahren bin?

Sind Sie mit einem selbständigen Beweisverfahren konfrontiert, sollten Sie dieses nicht einfach ignorieren. Wichtig ist hier, dass Ihre Rechte gesichert werden.

Wichtig ist hier, dass das Verfahren unparteiisch und vollständig erfolgt.  Ein Ortstermin sollte unbedingt wahrgenommen werden. Dafür sollte durch Einschaltung eines Rechtsanwalts erfolgen. Auch kann durch eigene Beweisfragen im Verfahren das Ergebnis der Beweisaufnahme beeinflussen.

Beispiel: Es wird gestritten über einen Mangel am Parkett. Der Sachverständige stellt im selbständigen Beweisverfahren einen Mangel am Parkett fest. Der Antragsteller beantragt die Feststellung, dass die Mängelbeseitigung nur durch Austausch des Parketts erfolgen. Haben Sie Kenntnis von anderen Mängelbeseitigungsmöglichkeiten sollte diese bereits im Verfahren durch eigene Fragen gesteuert werden. Gibt es zum Beispiel ein altnatives hochwertiges Reinigungsgerät welcher den Mangel erfolgreich beseitigen kann? 

Auch das Gutachten, welches vom Sachverständigen erstellt wird, sollte bei negativen Ergebnissen geprüft werden und ggf. durch Einflussnahme im Verfahren mögliche Fehlfeststellungen verhindert werden. Unterlässt man etwaige Einwendungen können diese ggf. wegen § 485 Abs. 3 ZPO in einem Hauptsacheverfahren nicht mehr vorgebracht werden. Dies gilt auch, falls der Sachverständige Fehler im Gutachten macht. Die richtige Sachverhaltsaufklärung sollte unterstützt werden.

Wie lange dauert ein selbständiges Beweisverfahren?

Die Dauer des selbständigen Beweisverfahrens hängt von Art und Umfang der Beweisfragen ab. Nicht immer ist jedoch eine Beendigung des Beweisverfahrens erforderlich, damit das Ergebnis verwertet werden kann. So kann ggf. nach einer umfassenden und vollständigen Aufnahme der Umstände durch den Sachverständigen auch vor Beendigung und Erstellung des Sachverständigengutachtens bereits weiter gebaut werden. Auch hier verbleiben selbstverständlich Risiken, welche im Einzelfall bewertet werden müssen. Dadurch kann aber die Basis für ein gerichtliches Gutachten bereits innerhalb weniger Wochen / Monate geschaffen werden und das Ergebnis in einem streitigen Verfahren verwendet werden oder, was vorzugswürdiger ist, als Basis für eine ggf. gewollte einvernehmliche Lösung dienen. 

In aktuellen Zeiten ist die Beendigung eines selbständigen Beweisverfahrens bei inhaltlicher Verteidigung des Gegners regelmäßig nicht vor Ablauf von 1 Jahr gegeben. 

Ich bin Streitverkündeter in einem selbständigen Beweisverfahren. Was tun?

Auch als Streitverkündeter sollte eine Verteidigung im Verfahren geprüft werden. Dort festgestellte Umstände würden sonst auch  gegenüber Ihnen als festgestellt gelten. Dies kann bei Fehlern der Feststellungen erhebliche Kosten verursachen.

Kosten des selbständigen Beweisverfahrens

Es fallen zwei Arten von Kosten im selbstständigen Beweisverfahren an.

Gerichtskosten:

Die Kosten für das Gericht werden mit einem Gebührensatz von 1,0 nach KV Nr. 1610 des Gerichtskostensetz erhoben. 

Hinzu kommen die Sachverständigenkosten nach dem Gerichtskostengesetz.

Diese hängen von Art und Umfang der Beweisaufnahme ab. Die Sachverständigenkosten werden nach Stundenaufwand berechnet. Hinzu kommen ggf. Kosten für Bauteilöffnungen oder Laboruntersuchungen.

Anwaltsgebühren:

Im selbständigen Beweisverfahren entstehen die Rechtsanwaltsgebühren in Abhängigkeit vom Streitwert.  Eine Berechnungsmöglichkeit der Anwalts- und Gerichtskosten finden Sie unter diesem Link.  

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