Rechtsanwalt Baurecht Berlin - Brandenburg

Anwaltliche Unterstützung im Baurecht

Einführung Baurecht 

Das Fundament einer erfolgreichen Projektgestaltung im Baurecht ist die Kenntnis der baurechtlichen Vorschriften. Bei der Planung und Umsetzung von Bauvorhaben ist es oft nicht leicht, bei der Vielzahl von baurechtlichen Vorschriften, den Überblick zu behalten. Die Vermittlung einer Grundstruktur des Baurechts ist hilfreich, um Ihr rechtliches Anliegen einzuordnen. Eine erste Unterscheidung ist zwischen dem

  • öffentlichen Baurecht und dem
  • privaten Baurecht

zu treffen.

Öffentliches Baurecht

Das öffentliche Baurecht regelt in unzähligen Rechtsvorschriften die Zulässigkeit, die Errichtung, bestimmungsgemäße Nutzung, die wesentliche Veränderung oder Beseitigung von baulichen Anlagen. 

Das öffentliche Recht gliedert sich weiter in 

  • das Bauplanungsrecht und
  • das Bauordnungsrecht 

Das Bauplanungsrecht befasst sich mit dem bauplanungsrechtlichen Normen, die den städtebaulichen Zusammenhang von Bauvorhaben berücksichtigen. Die zentralen Rechtsvorschriften sind das Baugesetzbuch (BauGB) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO).

Der praktische Anwendungsbereich für die anwaltliche Dienstleistung liegt oftmals in der Einordnung von Bauvorhaben bei bestehenden Bebauungsplänen oder über die Zulässigkeit von Bauvorhaben innerhalb von bebauten Ortsteilen gemäß § 34 Baugesetzbuch, einer zentralen Norm des Bauplanungsrecht. 

Das Bauordnungsrecht ist objektbezogen. Es regelt das formelle, bauaufsichtliche Verfahren und beinhaltet die materiellen bauordnungsrechtlichen Regelungen hinsichtlich der Errichtung, der Erhaltung, der Nutzungsänderung oder des Abbruchs von baulichen Anlagen. Das Bauordnungsrecht ist in den jeweiligen Landesbauordnungen normiert. Ein zentraler Begriff des Bauordnungsrechts ist die Baugenehmigung.  

Das Baunebenrecht dient als weitere begriffliche Einordnung. Aufgrund der Fülle von Vorschriften, die zu beachten sind, ist es sinnvoll, eine weitere Unterscheidung zum Bauordnungsrecht vorzunehmen Das sogenannte Baunebenrecht umfasst alle Vorschriften des sonstigen öffentlichen Rechts, die neben dem Bauordnungsrecht unmittelbar die Rechtmäßigkeit der Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung bauliche Anlagen betreffen.

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen bringt regelmäßig einen Leitfaden zum Baunebenrecht heraus, letztmalig am 25. Juni 2021. 

Privates Baurecht

Das private Baurecht ist das zivilrechtliche Normensystem für die Planung und Errichtung von Bauwerken. Es regelt vor allem die Rechtsbeziehungen zwischen den am Bau Beteiligten. Das private Baurecht ist einerseits Ausdruck der zivilrechtlichen Baufreiheit. Andererseits werden die Rechtsbeziehungen auch durch nachbarrechtliche Beseitigungs- oder Unterlassungsansprüche gemäß §§ 903, 1004 BGB begrenzt. 

Die rechtlichen Grundlagen finden sich vor allem im BGB, in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und in vielen weiteren Vorschriften.

Der Begriff privates Baurecht unterscheidet wiederum zahlreiche Vertragstypen.

Die gesetzlichen Vertragstypen sind:

  • Werkvertrag
  • Bauvertrag nach BGB und VOB/B
  • Verbraucherbauvertrag
  • Architektenvertrag und Ingenieurvertrag
  • Bauträgervertrag

Zwischen den am Bau Beteiligten sind außerdem weitere Vertragsbezeichnungen gebräuchlich, die in das System baurechtlichen Vorschriften einzuordnen sind.

Zu nennen sind hier vor allem:

  • Generalunternehmervertrag
  • Generalübernehmervertrag
  • Subunternehmervertrag
  • ARGE-Vertrag 

Baurechtliche Vorschriften, Bauverträge und Ihr Projekt 

Die erfolgreiche Umsetzung Ihres Immobilienprojektes ist ohne die fundierte Kenntnis und Beachtung von baurechtlichen Vorschriften schlichtweg nicht möglich.

Die Sensibilisierung für diesen Rechtsbereich beginnt mit der Planung des Vorhabens, erstreckt sich von der Vertragsgestaltung mit den am Bau Beteiligten und den Endkunden über die Herstellungsphase des Bauvorhabens und endet oft erst Jahre nach der Übergabe mit Abschluss der Mängelbeseitigung. 

Häufig zeigt sich, dass bereits in die Ausarbeitung oder Prüfung von Verträge im Zusammenhang mit Bauleistungen wenig Zeit und Mühe gesteckt wird, obwohl das Immobilienprojekt, ob als Investor, Projektentwickler oder Privatmann mit erheblichen wirtschaftlichen Investitionen verbunden ist. Hierdurch können sich hohe finanzielle Risiken realisieren. Bereits eine sorgfältige Vertragsgestaltung kann hier Abhilfe schaffen.

Gleiches gilt für die anwaltliche Betreuung während der Bauphase und beim Mängelmanagement während der Gewährleistungszeit.  

Bauen Berlin Vertragsrecht

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Fokus der anwaltlichen Dienstleistung 

Im Fokus der anwaltlichen Dienstleistung steht die Prüfung von Bauträgerverträgen und Bauverträgen.  Treten Schwierigkeiten bei der Bauausführung auf, sollte zunächst der Versuch einer einvernehmlichen Lösung mit den am Bau Beteiligten unternommen werden. Kommt es zu Mängeln am Bauvorhaben ist eine Sachverhaltsklärung unter Hinzuziehung von Sachverständigen unverzichtbar, um die rechtlichen Interessen der Mandanten zu wahren.

Wollen Sie einen Bauvertrag kündigen, so sind die Kündigungsvoraussetzungen zu schaffen und die Form der Kündigung zu beachten. Weitere Informationen erhalten Sie um Beitrag Kündigung von Bauverträgen. 

Die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen ist allein wegen des Zeitablaufs, der mit einem gerichtlichen Verfahren und mit den oft eingeholten gerichtlichen Sachverständigengutachten verbunden ist, nur dann das Mittel der Wahl, wenn die Versuche einer einvernehmlichen Lösung ausgeschöpft sind.

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