Rechtsanwalt Baurecht Berlin - Brandenburg
Besichtigung von Baumängeln
Erstberatung vom Anwalt beim Ortstermin
Die tägliche anwaltliche Praxis ist davon geprägt, Verträge, Dokumente, E-Mails, Schriftsätze oder rechtliche Korrespondenz zu lesen.
Wir sind persönlich davon überzeugt, dass eine effektive Fallbearbeitung am besten sichergestellt werden kann, wenn wir uns als anwaltliche Vertreter unserer Mandanten persönlich ein Bild von den Mängeln gemacht haben, über die wir später mit den am Bau Beteiligten verhandeln sollen oder zu denen wir schriftsätzlich vorzutragen haben.
Die Entscheidungsträger bei den Gerichten bedienen sich in den meisten Fällen der Hilfe von Sachverständigen und nehmen in Bausachen nur im Ausnahmefall Ortstermine zur persönlichen Inaugenscheinnahme wahr.
Mandanteninformationen am Telefon oder im persönlichen Gespräch am Besprechungstisch sind subjektiv geprägt und versetzen den Anwalt nicht zwingend in die Lage, über alle Aspekte eines Baumangels ausreichend informiert zu sein.
Die Kenntnis von Art und Ausmaß des Mangels ist jedoch unabdingbare Voraussetzung für das weitere anwaltliche Vorgehen.
Unser Angebot einer Ortsbesichtigung von Baumängeln kann hier Abhilfe schaffen.
Ortsbesichtigung Baumängel für Verbraucher und Erwerber von Wohneigentum/Wohnungseigentümer
Das Angebot richtet sich an Verbraucher und insbesondere an Erwerber von Wohneigentum bei Mängeln am Sondereigentum der Wohneinheit.
Hinsichtlich der Mängel an Gemeinschaftseigentum wird darauf hingewiesen, dass eine Besichtigung der Mängel erst dann sinnvoll und geboten ist, wenn eine ausreichende Bevollmächtigung durch die Wohnungseigentümergemeinschaft oder zumindest durch den Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft vorliegt. Wir können Ihnen auch hier bei der weiteren Kommunikation behilflich sein.
Voraussetzung für die Ortsbesichtigung ist die vorherige ordnungsgemäße Beauftragung, insbesondere die Unterzeichnung einer Widerrufsbelehrung und der sonstigen Mandatsdokumente.
Die Ortsbesichtigung innerhalb Berlins erfolgt zum Festpreis.
Ortsbesichtigung Baumängel für Firmen und Gewerbetreibende
Das Angebot der Ortsbesichtigung richtet sich auch an Firmen und Gewerbetreibende. Auch hier wird eine entsprechende Mandatsbeauftragung nach einem Stundenhonorar bzw. Festpreis vorausgesetzt.
Hinzuziehung von Sachverständigen
Oft ist es notwendig, Sachverständige, zum Beispiel für Bauschäden, Feuchtigkeitsschäden, Schäden an Dächern und Abdichtungen oder Gewerken im Innenbereich bei der Besichtigung und Baumängeln und bei der späteren Begutachtung hinzuzuziehen.
Aber nicht jeder Mangel ist sofort durch einen Sachverständigen zu begutachten, um ihn mit Nachdruck als Anwalt gegenüber dem Vertragspartner geltend machen zu können. Eine persönliche Inaugenscheinnahme von Baumängeln ist hierfür nach unserer Auffassung in den meisten Fällen geboten.
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Vorteile der Ortsbesichtigung
Die Ortsbesichtigung dient der Ersteinschätzung und beinhaltet bei einem Neumandat praktisch auch die juristische Erstberatung, die statt in der Kanzlei vor Ort durchgeführt wird.
Anlässlich der persönlichen Inaugenscheinnahme können dann auch die weiteren rechtlichen Schritte, wie
- die Erstellung einer Mängelanzeige
- die Kontaktaufnahme zum Anspruchsgegner
- die Beauftragung eines Sachverständigen
besprochen werden.
Die Ortsbesichtigung zum Festpreis ermöglicht somit eine effektive Fallbearbeitung!
Wir stehen Ihnen gerne für weitere Auskünfte zur Ortsbesichtigung von Baumängeln zur Verfügung.
Beauftragen Sie uns mit der Ortsbesichtigung von Baumängeln.
Rufen Sie uns dazu unverbindlich an oder
schildern Sie uns Ihr Anliegen per E-Mail.
Vielen Dank!