Teamwork an der Schnittstelle zwischen Wohnungseigentumsrecht und Baurecht
Anwaltliche Hilfe für Wohnungseigentümergemeinschaften und WEG-Verwaltern
Vertragsgestaltung und Mängelmanagement in der Praxis
Innerhalb der Gemeinschaften von Wohnungseigentümern finden sich häufig interessierte und engagierte Erwerber oder Eigentümer in mehr oder weniger kleinen oder größeren Gruppen zusammen und beratschlagen, wie sie ihre Ansprüche gegenüber dem Bauträger am besten durchsetzen.
Es wird viel gegoogelt und häufig ist auch ein Anwalt in der Bekanntschaft und gibt weitere Ratschläge, was zu tun wäre. Oft wird dabei bereits übersehen, dass Ansprüche aus dem Sondereigentum der jeweiligen Erwerber mit Ansprüchen vermischt werden, die das Gemeinschaftseigentum betreffen.
Zwar ist es relativ einfach, einen Mangel zu erkennen. Schwieriger ist es schon, einen solchen Mangel auch ausreichend beschreiben und ihn unter Berücksichtigung der besonderen wohnungseigentumsrechtlichen Vorschriften mit Erfolg geltend zu machen und außergerichtlich oder gerichtlich durchzusetzen.
Ähnliche Konstellationen gibt es auch, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft seit Jahren besteht und z.B. Instandhaltungsmaßnahmen oder andere bauliche Veränderungen an der Wohnungseigentumsanlage anstehen.
Die juristische Bewertung von Sachverhalten in der Praxis ist oft komplexer Natur und erfordert nicht nur gute Kenntnisse im jeweiligen Fachgebiet, sondern auch darüber hinaus.
Unser Lösungsansatz: TEAMWORK
Das Anwaltsteam von rechtsanwalt.immobilien bietet Ihnen die juristische Fachkenntnis sowohl auf dem Gebiet des Wohnungseigentumsrecht als auch auf dem Gebiet des Baurechts und verknüpft Fähigkeiten mit jahrelanger Erfahrung.
Wir bieten Ihnen eine fachübergreifende Zusammenarbeit bei der Analyse Ihrer Situation, prüfen den Sachverhalt aus wohnungseigentumsrechtlicher u n d baurechtlicher Sicht, erarbeiten juristische Lösungskonzepte und begleiten WEG´s und WEG-Verwalter bei deren Umsetzung.
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Zu unseren anwaltlichen Dienstleistungen zählen insbesondere:
- Beratung von interessierten Wohnungseigentümern oder Beiräten zur Vertragsgestaltung von Bauverträgen und zum Mängelmanagement
- Teilnahme an Wohnungseigentümerversammlungen
- Beratung bei der Beschlussfassung in der Wohnungseigentümerversammlung
- Abstimmung mit dem WEG-Verwalter bei Fragen der Beschlussfassung und Umsetzung von baurechtlichen Ansprüchen gegenüber dem Bauträger
- Beratung im Zusammenhang mit der Aufnahme von Mängeln und Durchsetzung von Mängelbeseitigungsansprüchen während der Gewährleistungszeit gegenüber dem Bauträger
- Beratung beim Abschluss von Werkverträgen oder Bauverträgen mit Handwerkern, Baufirmen, Architekten oder sonstigen Dritten durch die Wohnungseigentümergemeinschaft
- Geltendmachung und Durchsetzung von Mängelbeseitigungsansprüchen aus Bau- und Werkverträgen
Haben Sie Fragen zum Mängelmanagement für WEG`s oder zur Schnittstelle zwischen WEG-Recht und Baurecht?
Wir stehen Ihnen als spezialisierte Rechtsanwalte und Fachanwälte gern zur Verfügung.
Beauftragen Sie uns mit der Prüfung der Rechtslage.
Rufen Sie uns dazu unverbindlich an oder
schildern Sie uns Ihr Anliegen per E-Mail.
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