Streitigkeiten mit dem Nachbarn, was muss ich dulden, was kann ich verlangen?
Streitigkeiten mit Nachbarn sind häufig. Die Streitführung sollte jedoch stets mit Bedacht erfolgen. Selbstnutzende Eigentümer sind bilden eine auf Dauer angelegte Art der Nachbarschaftsgemeinschaft, an die man durch das Eigentum (anders als ein Mieter) zwangsläufig gebunden ist. Probleme sollten daher vorzugsweise im Mediationswege gelöst werden, Kompromisse sind einer streitigen Entscheidung unbedingt vorzuziehen. In manchen Bundesländern wird eine entsprechende Streitschlichtung deshalb auch vorgeschrieben.. In Berlin ist dies nicht so.
Gern unterstützen wir Sie bei der Kommunikation und vermitteln.
Sollte der Versuch einer Einigung scheitern, vertreten wir Sie auch bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Dies betrifft beispielsweise die Durchsetzung des Hammerschlags- und Leiterrechts bei Bauarbeiten sowie die Absicherung des Nachbarn vor Schäden durch das Hammerschlags- und Leiterrecht, die Geltendmachung eines (Not-)Wegerechts sowie Grenzbebauungen und Grenzabstände.
Wir beraten Sie gern.