Rechtsanwalt Gewerberaummietrecht Berlin
Beratung von spezialisierten Rechtsanwälten (Prüfung von Fragen rund um den Gewerberaummietvertrag und das Gewerbemietrecht) in Berlin und bundesweit
Hilfe vom Fachanwalt für Vermieter oder Mieter einer Gewerberaumimmobilie
Wir beraten Sie als Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht bei allen Rechtsfragen rund um Ihren Gewerberaum in Berlin und bundesweit.
Das Beratungsangebot umfasst insbesondere:
- die Prüfung Ihres Gewerberaummietvertrages
- die Beratung bei Fragen den Abschluss von Gewerbemietverträgen und Nachträgen
- die Anpassung von Verträgen an Ihre Bedürfnisse aufgrund einer Bedürfnisprüfung für Ihr Gewerbe
- Durchsetzung von Rechten aus dem Mietvertrag (Mietzahlung, Kündigung, Kaution, Mängel, Rückbau)
Auf dieser Seite haben wir Ihnen wichtige Informationen zum Gewerberaummietvertrag zusammengetragen.
Nehmen Sie sich die Zeit für ein besseres Verständnis und nutzen Sie auch unsere weiteren Menüunterseiten. Diese finden Sie ganz unten auf dieser Seite.
Gewerberaummietrecht - Allgemeines
Im Gewerberaummietrecht muss der Mietvertrag sich vielen gesetzlichen Grenzen und Bestimmungen unterordnen. Unklare Regelungen führen oft zur Unwirtschaftlichkeit aufseiten des Mieters oder Vermieters.
Das Problem kann durch einen klaren Mietvertrag vermieden werden. Dies gilt insbesondere für die feste Dauer des Mietverhältnisses und die Umlage von Kosten der Instandsetzung sowie der Wartungs- bzw. Betriebskosten. Auch weitere Klauseln, z.B. über den Ausschluss der Mietminderung, die Vereinbarung einer Wertsicherungsklausel (meist unerkannte Mieterhöhung) oder vergleichbare Vertragsklauseln können und sollten vor dem Vertragsschluss bedacht und geprüft werden.
Gerade im Gewerberaummietrecht ist bei Vertragsschluss mit juristischen Personen (GmbH, UG, etc.) das erhöhte Insolvenzrisiko zu beachten. Durch clevere Vertragsgestaltung kann eine möglichst hohe Absicherung erreicht werden.
Dies gilt beispielsweise für eine Zwangsvollstreckungsunterwerfungserklärung hinsichtlich der Mietzahlung und/oder der Räumung bei einem Notar.
Gern beraten wir Sie hier in allen Bereichen, vom Mietvertragsschluss über die Durchsetzung der Pflichten des Mieters (insbesondere bei Zahlungsrückstand) bis zur ggf. notwendigen Räumung der Wohnung.
Prüfung Ihres Gewerbemietvertrag durch einen Rechtsanwalt
Mietverträge für Gewerberäume, sei es für
- ein Büro
- einen Laden
- ein Restaurant
- eine Praxis
- eine Werkstatt oder Lagerstätte
- sonstige Gewerbenutzungen
haben viele rechtliche Besonderheiten. Liegt ein Gewerbemietvertragsentwurf bereits vor, erkennen Sie schnell, dass sich viele Fragen schon aus der verwendeten juristischen Fachsprache ergeben. Ist der Gewerberaummietvertrag nicht individualisiert oder stammt er von der anderen Vertragspartei sind häufig bestimmte Rechtsbereiche nachteilig oder nur oberflächlich angesprochen, welche in Ihrem Einzelfall relevant sein können.
Dies führt zu Rechtsrisiken, welche bei den hohen Investitionssummen in das Gewerbeobjekt vermieden werden sollten.
Die Prüfung des Gewerbemietvertrages übernehmen wir als spezialisierte Anwälte im Gewerberaummietrecht gerne für Sie.
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Umfang und Kosten der Prüfung eines Gewerberaummietvertrages
Unsere Prüfung/ Erstellung Ihres Mietvertrages erfolgt
- schnell (innerhalb von 3-5 Werktagen, im Bedarfsfalle schneller)
- zu moderaten Konditionen (Stundensatz von 230,00 €, zzgl. USt.)
- durch spezialisierte Rechtsanwälte und Fachanwälte im Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Sie erhalten nach der Prüfung Ihres Gewerberaummietvertrages ein Kurzgutachten / den Vertragsentwurf mit
- Prüfung aller zur Verfügung gestellten Unterlagen (Mietvertragsentwurf, Zusatzvereinbarungen in Form notarieller )
- Hinweisen auf rechtliche und ggf. tatsächliche Schwierigkeiten
- ausformulierte Änderungsvorschläge für eine Absicherung Ihrer Interessen
- eine Erläuterungen zu Ihren Fragen
- Hinweise für die weitere Abwicklung
- persönliche oder telefonische Besprechung im Bedarfsfall
Nach der Prüfung / Erstellung stehen wir Ihnen für zusätzliche Fragen telefonisch und persönlich zur Verfügung.
Nehmen Sie telefonisch (030 / 2007590) oder per Kontaktformular oder E-Mail mit uns Kontakt auf. Wir informieren Sie unverbindlich über den weiteren Ablauf in Ihrem Einzelfall. Dazu erhalten Sie eine Liste der weiter benötigten Informationen, eine Kostenschätzung für den zu erwartenden Zeitaufwand.
Entscheiden Sie sich für eine Prüfung durch uns, übermitteln wir Ihnen gern eine Vergütungsvereinbarung, die Sie uns per E-Mail, Fax oder Post zurücksenden, damit wir dann mit der Prüfung beginnen können.
Beauftragen Sie uns mit der Prüfung des Gewerberaummietvertrages.
Rufen Sie uns dazu unverbindlich an
oder schildern Sie uns Ihr Anliegen per E-Mail.
Vielen Dank!