Wissen für Wohnungseigentümer
Als spezialisierte Rechtsanwälte im WEG-Recht haben wir auf dieser Webseite bereits einige regelmäßig relevante Fragen von Wohnungseigentümer beantwortet, damit Sie einen ersten Überblick über Ihre Rechte und Pflichten erhalten. Für weitergehende Fragen und eine Beratung durch einen Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass detaillierte Informationen jeweils erst auf den Unterseiten erhältlich sind, da sonst die Übersichtlichkeit nicht gewahrt werden können.
Einsicht Unterlagen der Eigentümergemeinschaft
Regelmäßig stellt sich beim Eigentümer zunächst die Fragen, welche Informationen dieser vom Verwalter auf welchem Weg verlangen kann. Zusammenfassend ist klar zu stellen, dass jeder Eigentümer die gleichen Informationsrechte gegenüber dem WEG-Verwalter hat. Dies umfasst:
- Einsicht in die Verwaltungsunterlagen
- eine Liste aller Miteigentümer nebst Kontaktdaten
- eine Einsicht in den Vermögensstatus der WEG (die Bankkonten)
Bei weitergehenden Ansprüchen auf Rechnungslegung und Auskunft ist zu differenzieren. Weitere Informationen finden Sie unter Einsicht Unterlagen Wohnungseigentümergemeinschaft
Die Teilungserklärung und der Aufteilungsplan
Die Teilungserklärung nebst Aufteilungsplan beinhaltet lediglich die Aufteilung des Grundstückes / Hauses in Sonder- und Gemeinschaftseigentum sowie die Zuweisung von Miteigentumsanteilen. Dennoch sind Fehler hier von gravierender Konsequenz. Im worst-case ist grundbuchrechtlich wegen Widersprüchen der Teilungserklärung und dem Aufteilungsplan gar kein Sondereigentum / Sondernutzungsrecht entstanden und es besteht eventuell nur ein idealler Miteigentumsanteil. Auch hier haben wir versucht Ihnen bereits einen Überblick wichtiger Fragen zu beantworten. Dies umfasst:
- Grundlagen der Teilungserklärung
- Auslegungsgrundsätze
- Bestimmung der Miteigentumsanteile
- Widerspruch zwischen Teilungserklärung und Aufteilungsplan
- Grundlagen im Grundbuch
Weitere Informationen zur Teilungserklärung und Aufteilungsplan finden Sie hier.
Die Gemeinschaftsordnung der Wohnungseigentümergemeinschaft regelt die Rechte und Pflichten, soweit dies im Gesetz noch nicht erfolgt ist oder davon zulässigerweise abweicht. Die Regelungen müssen, damit Sie auch für Rechtsnachfolger wirken, im Grundbuch eingetragen sein. Auch hier gilt, dass nicht alle Regelungen auch rechtmäßig sind, jedoch haben die Eigentümer bzw. meist der aufteilende Eigentümer einen erheblichen Gestaltungsspielraum.
Die Instandhaltungsrücklage - Höhe, Verwendung, Verzicht
Die Instandhaltungsrücklage dient der ordnungsgemäßen Verwaltung des Eigentums und insbesondere der Schaffung einer liquiden Basis der WEG. Nur dadurch kann gewährleistet werden, dass auch in unvorhergesehen Situationen die einzelnen Eigentümer ihre Verpflichtungen zur Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums erfüllen können. Folgende Fragen sind regelmäßig relevant:
- Höhe der Instandhaltungsrücklage
- zulässige Verwendung der Rücklage
- Verzicht auf eine Rücklage
Weitere Informationen zur Instandhaltungsrücklage finden Sie hier.
Der Wirtschaftsplan
Der Wirtschaftsplan einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist der Liquiditätsplan der WEG für das laufende Wirtschaftsjahr. Geplante Ausgaben sowie die regelmäßigen Einnahmen sind dort aufgeteilt und werden im Rahmen eines Vorschussanspruchs von der WEG gegenüber den jeweiligen Eigentümern geltend gemacht. Es stellen sich dann folgende Fragen:
- falscher Wirtschaftsplan, was kann man tun
- muss trotz Anfechtung des Wirtschaftsplanes dennoch gezahlt werden
- typische Fehler des Wirtschaftsplanes
Weitere Informationen zum Wirtschaftsplan der WEG finden Sie hier.
Die Jahresabrechnung der Wohnungseigentümergemeinschaft
Die Jahresabrechnung der Wohnungseigentümergemeinschaft wird vom WEG-Verwalter erstellt. Sie soll dem jeweiligen Eigentümer die Möglichkeit geben den Liquiditätsstand der Gemeinschaft zu prüfen sowie den Verwalter zu kontrollieren. Fehler können hier zu erheblichen, unberechtigten Zahlungsansprüchen führen. Wir haben wegen der enormen Wichtigkeit dieser Frage zunächst eine verständliche Darstellung zur Prüfung der Jahresabrechnung erstellt, damit Sie Fehler erkennen.
Jahresabrechnung der WEG prüfen und Fehler erkennen
Zusätzlich haben wir Ihnen eine Checkliste zur Prüfung Ihrer Jahresabrechnung erstellt, welche Ihnen die Erstprüfung Ihrer Jahresabrechnung online ermöglicht.
Checkliste Prüfung Jahresabrechnung WEG
Die häufigste Frage im Rahmen der Jahresabrechnung ist, wann die Betriebskosten anders als nach Miteigentumsanteilen umgelegt werden dürfen.
Weitere Informationen zur Prüfung Jahresabrechnung WEG finden Sie hier.
Bauliche Veränderung
Bauliche Veränderungen werden meist von einzelnen Eigentümern verlangt oder ohne Genehmigung durchgeführt. Dadurch entstehen Risiken für die WEG und es stellen sich eine Vielzahl von Fragen.
Weitere Informationen zur baulichen Veränderung in der WEG finden Sie hier.
Schäden am Gemeinschaftseigentum
Schäden am Gemeinschaftseigentum sind insbesondere im Rahmen der Abnutzung des Gebäudes üblich. Dennoch entstehen gerade dabei regelmäßig Streitpunkte zwischen den Eigentümern und ggf. der WEG-Verwaltung. Wir haben Ihnen im folgenden eine Zusammenfassung relevanter Fragen erstellt, wie Beseitigungen von Schäden durchgesetzt werden können und welche Kosten dabei berechtigt ist.
Weitere Informationen zu Schäden am Gemeinschaftseigentum finden Sie hier.
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