Der Wirtschaftsplan ist meiner Meinung nach falsch, was kann ich tun?
Ähnlich wie die Jahresabrechnung kann auch der Wirtschaftsplan angefochten werden. Die Anforderungen an die Richtigkeit sind jedoch deutlich geringer. Der Wirtschaftsplan ist lediglich eine Schätzung des notwendigen Finanzbedarfs im betroffenen Zeitraum. Insofern steht der Gemeinschaft ein erhebliches Ermessen zu.
Wichtig ist lediglich, dass die Kostenbelastung nicht erheblich von den absehbaren Kosten abweicht und der Finanzbedarf der Gemeinschaft für das aktuelle Wirtschaftsjahr gedeckt ist. Es ist nicht zwingend erforderlich, dass die Verteilungsschlüssel richtig sind. Vielmehr wird auf die Gesamtbelastung abgestellt. Andernfalls besteht eine Anfechtungsmöglichkeit. Sollte eine Abweichung nach unten vorliegen, kann zusätzlich durch das Gericht eine höhere Vorauszahlung festgesetzt werden.
Ich will den Wirtschaftsplan anfechten. Muss ich dennoch zahlen?
Unabhängig von der Anfechtung des Wirtschaftsplans begründet dieser eine Zahlungsverpflichtung der Wohnungseigentümer. Im Anfechtungsfalle wird der Beschluss zeitlich erst durch das Gericht aufgehoben. Erst ab diesem Moment besteht keine Zahlungsverpflichtung mehr.
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